Wir haben gehört, dass die Casa Maria in La Playa auf La Gomera geschlossen wurde. Ist das noch so? Hat sich was geändert? Ist ein neuer Betreiber in Sicht? Wäre schade wenn dieser Intreff auf Dauer nicht mehr existieren würde.
Wir haben gehört, dass die Casa Maria in La Playa auf La Gomera geschlossen wurde. Ist das noch so? Hat sich was geändert? Ist ein neuer Betreiber in Sicht? Wäre schade wenn dieser Intreff auf Dauer nicht mehr existieren würde.
Die Bar Maria in La Playa ist seit 13/04/2015 geschlossen.
16/04/2015 ist die alte Maria gestorben.
Das Casa Maria gehört einer Erbengemeinschaft, mit dem bisherigen Pächter gab es Differenzen .
Nun muss man abwarten, ob es neu verpachtet wird oder ob sich ein Käufer findet.
Die parranda musik band Los de Maria spielen jetzt im Restaurant La Pardela im Hotel Gran Rey in La Puntilla.
Es ist ein seltsames Gefühl ohne Bar Maria. Alle rennen zum Supermercado und die Stimmung ist nicht mehr so entspannt. Im Grunde rechnet vor Ort keiner mehr mit einem Betreiberwechsel. Das hat verschiedene Gründe. Es geht von Preis über maroden Zustand bis zu Genehmigungen.
Falls das hier mit den Fotos geklappt hat, sieht man, dass sich trotzdem dort feiern lässt.
Habe gehört, die Erben der Casa Maria hatten Anfangs eine Preisvorstellung von 2 Mio Euro, sollen aber schon bis auf 500.000 runter sein. Wenn man bedenkt, dass das Gebäude sanierungsbedürftig ist, wird sich wohl schwer ein Käufer finden.
Wer zuverlaessige Information und Kontaktdaten der Erbengemeinschaft bzw. des zustaendigen Maklers hat moege die mir bitte per PN zukommen lassen.
Das Casa Maria schon seit drei Jahren geschlossen ist, ist dem Image von La Gomera abträglich?
Halte ich für ziemlich übertrieben!
Das Casa Maria war eins der wenigen Institutionen, das sich aus dem "alten" Gomera hinüberretten konnten. Das machte den besonderen Charme aus. Das Gebäude ist nicht schön aber eben typisch und man konnte einen Hauch des früheren Gomera spüren. Den in jüngeren Zeiten auf die Insel strebenden Touristen, Wanderern und Leistungswandern mag dies nicht viel sagen.
Natürlich prägte Casa Maria ein Image in Zusammenhang mit Gomera, Valle Gran Rey und dem Zelebrieren des Sonnenuntergangs.
Ich vermisse es einfach.
Wie ich hörte, hat der überzogene Preis für das Gebäude Investoren bisher abgeschreckt. Der sollte zwischen 450.000 und 1.000.000€ liegen.
Da kann Carol bestimmt helfen.
Der Preis scheint mir völlig überzogen. Ob man das noch retten kann, entkernen, sanieren oder sonst was müsste man mal ansehen. Vielleicht können sich ja auch einige Vallefreund/innen zusammen tun und was vernünftiges draus machen? Wäre dabei!
Schaue Dir die Medienmeldungen der letzten 2 Jahrzehnte ueber La Gomera an. Du wirst kaum eine Medienmeldung finden die nicht bereits in der Headline auf das Image von La Gomera als " Inseln der Hippies und Aussteiger " abzielt. Bis 2015 wurden in jedem Medientext die Casa Maria und die spektakulaeren Sonnenuntergaenge erwaehnt, welche Anfangs von den Touristen auf der Terressa und dann bis 2015 auf den Steinen genossen werden konnten. Die Artikel waren mit Fotos der Casa Maria und der Sonnenanbeter davor untermalt. Selbst zu Zeiten als es die Terassa noch gab sassen die Touristen abendlich auf den Steinen bzw. im Sand vor dem Strand weil die Terassa nicht gerade gross war. Verdurstet ist trotzdem keiner weil es in der Casa Maria die Stehbar Las Jornadas gab und die gekauften Getraenke mit nach draussen auf die Terassa oder an den Strang mitgenommen werden durften.
Es sind Fakten das die Schliessung der Casa Maria dem " Hippie und Aussteiger " Image der Insel abtraeglich ist. Den Journalisten in A, D, und CH fehlt ein bedeutender Aufhaenger fuer ihre Artikel. Das wirkt sich auf die Haeufigkeit und Wiederholungsfrequenz der Medienmeldungen ueber La Gomera aus. Die Casa Maria samt Stehbar Las Jornada waren touristische Ikonen der Insel genau wie Bar Eden Cuba Libre und das beruechtigtete Mago.
Das stimmt schon.
Deiner 'Trittbrett'-Aussage stimme ich zu.
Und auch was Artikel u Dokus angeht.
Das war tatsächlich das was Leute mit La Gomera in Verbindung brachten bzw es war das wenige was die Leute wußten od sogar das einzige.
Das was man eben mal gehört hatte.
Hippies Flair, alternative Flair, Casa Maria u vorallem das Sonnenuntergangstrommeln.
Aber ich denke nicht das es jetzt dem Image der Insel schadet das es dies so nicht mehr gibt. Es gibt es ja, nur ohne Casa Maria.
Und ich denke auch nicht das man die Casa Maria als die Ikone der Insel bezeichnen kann. Nein ganz bestimmt nicht.
Klar in Artikeln und Berichten (die sich aber auch vorallem um Vgr u Hippie Flair drehten ) war die Casa Maria ein großes Thema.
Aber eigentlich ist vieles anderes das Aushängeschild der Insel.
Das Aushängeschild der Insel ist die Insel selbst!
Das wird jeder der Bilder, Videos sieht od selbst dort war sofort merken!
Nicht umsonst wird die Insel 'Isla Mágica' genannt.
Und in den letzten Jahren funktionierte der Tourismus ganz ohne 'Massentourismus ' ganz gut. Ganz ohne Casa Maria.
Daher auch kein Imageschaden.
Stichwort Individualtourismus, nachhaltiger Tourismus, Wandertourismus, etc etc.
Es gibt soviel mehr als das Valle Gran Rey.
Auch ich kenne Gomera und das Valle Gran Rey schon seit den goldenen 80-er Jahren.
Und ich würde mich riesig freuen, wenn jemand die Casa Maria kaufen, sanieren und wieder zum Leben erwecken würde. Das fände ich viel besser als wenn jemand das Anwesen kauft, abreißt und auf dem Grundstück eine Apartmentanlage oder Ähnliches errichtet. Oder wenn das Gebäude weiter vor sich hin bröselt und irgendwann eine Ruine an dieser schönen Stelle steht.
Dabei wäre mir echt egal, ob es mit "deutschem" oder "spanischem" Geld saniert wird. So, wie es jetzt dasteht, finde ich es ehrlich gesagt ziemlich traurig.
HAHAHA, der war gut! Wegschnappen...! Das Gebäude steht seit etwa 5 (FÜNF) Jahren zum Verkauf!
Als potentieller Käufer würde ich mich allerdings unbedingt sachkundig machen, ob und welches Wörtchen die "Marina" (weiß nicht genau, wie die Behörde richtig heißt) bei allen Plänen mitzureden hat, alldieweil das Gebäude ja sehr nah am Meer steht.
Siehe: Spanisches Küstenschutzgesetz.
Danke Dir. Der verlangte Preis vom 850.000 EUR zuzueglich Maklerprovision, Uebertragungsgebuehren und Steuern laesst darauf schliessen das die Erbengemeinschaft keinen Kaeufer will der das Objekt abreisst und dort eine Betonklotz hinstellt. Der Abriss und Neubau ist bei dem verlangten Kaufpreis nicht lukrativ. Eine Sarnierung des Objekts wird nach dem Bestandschutz des Kuestengesetzes moeglich sein. Lizenzen fuer Gastronomie und Beherbergung sind noch vorhanden. Das sind gute Eckdaten.
Ich will konkret werden:
Mir waere sehr daran gelegen in direkten Kontakt mit der Erbengemeischaft treten. Ich habe noch in Erinnerung das in der 80er Jahre einer der Enkel vom Maria gelegentlich auf der Terassa ausgeholfen hat obwohl im das erkennbar nicht unbedingt entzueckt hat. Der junge Gomero stand in Beziehung mit einer Deutschen. Ob das eine Ehe wurde weiss ich nicht. Ich naehme gerne mit ihm Kontakt oder einem anderen Familienmitglied der Erbengemeinschaft auf. Wer gute Beziehungen zur der Familie hat moege sich melden. Das gilt auch fuer Rechtsanwaelte der Erbengemeinschaft.
Fuer die Herstellung des direkten Kontaktes mit der Erbengemeinschaft zur Anbahnung der Verkaufsverhandlungen lobe ich hiermit 1 % des Verkaufspreises fuer den Erfolgsfall aus. Rechtsanwaltskosten, Dolmetscherkosten, Uebertragungskosten, Steuern und Maklerprovision im Falle von Maklerbindung laufen gesondert. Erfolgsfall bedeutet das der Kaufvertrag von beiden Vertragsparteien erfuellt ist.
Das mit dem Baurecht und Küstenschutzgesetz ist hinlänglich bekannt, sollte den deutschen Besserwisser aber keinesfalls abhalten
Sehr gut molino, nur so kann die Familie noch paar Kröten sehen für die Ruine ;-)
Die andere Ruine neben der Lounge ist auch käuflich zu erwerben, schlappe 580.000 werden aufgerufen *hust*
Dem deutschen Besserwisser sind die juengsten Reformen des Kuestenschutzrechtes und die richterliche Rechtsfortbildung hinlaenglich bekannt. Die Grundbuchaemter haben die Verpflichtung zur pruefen dass die Grundbucheintragung der Realitaet entspricht. Einige Pruefungskritirien:
1. Deckungsgleichheit der Grenzen zwischen Kataster und Grundbuch
2. Angabe der Georeferenzen
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde das der Kuestenschutzbereich nicht beeintraechtigt wird
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kuestenschutzbehoerde
Die Problematik der Abgrenzung zur Kuestenschutzzone hat weitreichende Konsequenzen, bis hin zur Verweigerung der Eintragung der Immobilie mit Grundstueck in das Grundbuch.
(Auszug der Rechtsprechung vom 23.05.2018 der DGRN / Uebersetzung)
….das jedes Grundstueck in Spanien, welches an die Kuestenlinie angrenzt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kuestenbehoerde vorlegen muss (Art.36 ReglCostas). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss nachweisen, dass das Grundstueck nicht in das Kuestenschutzgebiet hineinreicht. Wenn das Grundstueck weder im Kataster noch im Grundbuch deckungsgleiche Masse haben, ist eine Vermessung durchzufuehren und aufgrund der tatsaechlichen Vermessungsdaten die Bescheinigung bei der Kuestenbehoerde zu beantragen.
Nee, der deutsche Besserwisser hat nur allgemein gegoogelt:
http://www.meinrechtinspanien.de/imm...utzgesetz.html
Jetzt wäre für ihn noch zu klären, was das mit seiner Insel Ikone zu tun hat... (die zwar 99% der Gomeros am Allerwertesten vorbei geht, aber was eine Ikone ist bestimmen immer noch wir und nicht die doofen Provinzler!)
Molino, grandios!
Aber ich finde das immer sehr zum schmunzeln wenn wer von außen uns die Insel erklärt
Das nationale und regionale Kuestenschutzrecht ist im Wandel. Eine Reform folgt auf die Andere.
Das Küstengesetz („Ley de Costas“)
Um eine unkontrollierte Bebauung der Küstenstreifen zu verhindern, trat am 29.07.1988 das spanische Küstengesetz („ley de costas") in Kraft. Gemäß Art. 30 wird die Küstenzone in drei grundsätzliche Zonen unterteilt.
a) Das Meeresufer („zona marítima terrestre"): Grundstücke, die sich bei Inkrafttreten des Küstengesetzes in Privateigentum befanden, wurden enteignet. Die Eigentümer erhalten allerdings ein Nutzungsrecht für bis zu 60 Jahre. In der Zone gelegene Grundstücke können weder verkauft noch verpfändet werden. Ebenso ist Ersitzung eines Grundstücks („usurpación") ausgeschlossen. Die Nutzung des Meeresufers ist nur mit behördlicher Erlaubnis für bestimmte Zwecke (z. B. für eine Strandbar oder ein Strandcafé) und auch nur für einen begrenzten Zeitraum zulässig.
b) Die Schutzzone („servidumbre de protección"): An das Meeresufer schließt die Schutzzone an (100 m bis höchstens 200 m ab Hochwasserlinie). Zwar ist in dieser Schutzzone privates Immobilieneigentum zulässig, doch unterliegt es strengen gesetzlichen Auflagen. In städtischen Gebieten ist die Schutzzone lediglich 20 Meter breit. Im Bereich der Schutzzone ist eine Bebauung unzulässig. Gebäude, die allerdings bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in diesem Bereich errichtet waren, genießen Bestandsschutz. Eine Nutzung ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der regionalen Küstenschutzbehörde zulässig. Soll eine Immobilie, die sich in der Schutzzone befindet, in das Eigentumsregister („registro de la propiedad") eingetragen werden, so ist grundsätzlich eine Bescheinigung der Küstenaufsichtsbehörde vorzulegen, wonach die Liegenschaft nicht auf öffentlichem Grund und Boden belegen ist. An den ersten sechs Metern der Schutzzone besteht ein öffentliches Wegerecht („servidumbre de tránsito"), welches sicherstellt, dass Fußgänger und Fahrzeuge Zugang zum Meeresufer haben.
c) Einflussnamezone: An die Schutzzone schließt sich die Einflussnamezone („zona de influencia") an. Diese ist mindestens 500 Meter breit. In der Schutzzone sind Baumaßnahmen unter gewissen Beschränkungen zulässig.
Festlegung der Zonen
Der Grenzverlauf zwischen den Zonen wird durch ein besonderes Verwaltungsverfahren bestimmt. Viele Verfahren sind bis heute noch nicht abgeschlossen. Dies kann dazu führen, dass Bauten sich „plötzlich" in einer Schutzzone befinden oder mit einem Wegerecht belastet sind. Daher sollte vor Erwerb einer Immobilie immer geprüft werden, ob Verfahren bestehen und die Immobilie möglicherweise hiervon betroffen ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/da...as_023618.htmlUmstrittenes Gesetz
Alles bleibt in der ersten Reihe
Spanien hat ein fragwürdiges Küstenschutzgesetz verabschiedet. Das nützt Hauseigentümern und entsetzt Umweltschützer. Sie befürchten einen neuen Bauboom. Haus- und Wohnungseigentümer atmen erleichtert auf, Umweltschützer sind empört: Tausende eigentlich zum Abriss freigegebene Wohnhäuser und Strandbuden an den spanischen Küsten dürfen stehenbleiben. Ein neues Küstenschutzgesetz gewährt etwa 24 000 Gebäuden, die an Badestränden in erster Reihe errichtet wurden, eine „Gnadenfrist“ von 75 Jahren. Nach der bislang bestehenden Gesetzgebung hätten diese Bauten abgerissen werden müssen. In Spanien sind die unmittelbaren Küstenstreifen öffentlicher Grund, Privatbesitz ist dort nicht erlaubt.
Die Umweltschützer – wie auch die Oppositionsparteien – sehen in dem umstrittenen Gesetz eine Aufweichung des Küstenschutzes und eine Rückkehr zu den Zeiten, in denen Strandgebiete in Spanien fast unkontrolliert zubetoniert und bebaut wurden. „Die Neuregelung ist eine Gegenreform, die öffentliches Eigentum an Privatleute verschenkt“, meinen die Sozialisten. „Sie wird eine neue Welle der Immobilienspekulation in bislang geschützten Gebieten auslösen.“ Die Umweltschutzorganisation Greenpeace betonte: „Die Küsten werden nicht mehr geschützt, sondern ausgenutzt.“
Die Regierung bestreitet die Vorwürfe. „Es wird keine Privatisierung von Stränden geben“, betonte Umweltminister Miguel Arias Cañete. „Die neue Regelung verhindert, dass in Schutzgebieten neue Bauten errichtet werden.“ Madrid ging es bei der Reform unter anderem darum, ein Manko des bisherigen Küstenschutzgesetzes von 1988 aus der Welt zu räumen. Dieses sah vor, dass auch Gebäude, die bereits vor 1988 in Strandnähe gebaut worden waren, nach einer Gnadenfrist von 30 Jahren abgerissen werden sollen. Tausende von Ausländern, die in Spanien Strandwohnungen gekauft hatten, waren von Notaren und Banken nicht darauf hingewiesen worden, dass die Immobilien eventuell auf öffentlichem Grund standen. Sie mussten erfahren, dass ihnen eine Enteignung und ein Abriss der Gebäude drohten.
„Die Reform gibt all jenen eine rechtliche Sicherheit, die in gutem Glauben Immobilien aus der Zeit vor 1988 erworben haben“, sagte der Minister. „Sie bewahrt Wohnungen, Firmengebäude und Hotels vor einer massiven Welle von Abrissen.“ Das neue Gesetz legalisiert zudem zwölf komplette Stadtteile, die in verschiedenen Küstenorten unmittelbar am Meer errichtet wurden. Dazu gehören alte Fischerhäuser in El Palo bei Málaga oder eine Siedlung an der Costa Brava, die in den 70er Jahren für Ausländer an künstlichen Kanälen angelegt wurde.
https://www.tagesspiegel.de/gesellsc...e/8223800.htmlDurch ein Regionalgesetz soll der Abriss „ethnografisch wertvoller“ Küstenorte verhindert werden
Das spanische Küstenschutzgesetz aus dem Jahr 1988, das ohnehin bis vor wenigen Monaten noch kaum wirklich zum Tragen kam, sorgt weiter für Wirbel. Nach der autonomen Region Galicien in Nordspanien wollen nun auch die Kanarischen Inseln über ein Regionalgesetz die folgenschwersten Punkte des Ley de Costas abschwächen.
Madrid – Im Dezember letzten Jahres hatte Galicien auf Vorschlag der Sozialisten und der nationalistischen Partei BNG eine Reform ihres Wohnungsgesetzes verabschiedet, um Hunderte Häuser in erster Küstenlinie davor zu schützen, abgerissen zu werden. Knapp einen Monat später wurde auf nationaler Ebene über eine Änderung des Schifffahrtsgesetzes eine Hintertür für die Eigentümer der durch das Ley de Costas betroffenen Häuser geöffnet. Plötzlich soll es nun doch möglich sein, Häuser, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1988 sozusagen legal auf öffentlichem Boden, also direkt am Strand bzw. in erster Küstenlinie gebaut wurden, verkaufen zu können.
Nach dem unglaublichen Aufruhr, den im Oktober der Abriss nahezu des ganzen Küstendorfes Cho Vito auf Teneriffa nach sich zog, droht Ähnliches nun auch einem Küstenort auf Gran Canaria. Über eine autonome Normative, die noch im April verabschiedet werden soll, will die Regionalregierung dies verhindern. Ein entsprechender Reformvorschlag wurde bereits am 22. Januar von der in Koalition mit der Volkspartei (PP) regierenden Kanarischen Koalition (CC) eingereicht. Darin wird unter anderem dafür plädiert, Küstenorte mit „ethnographischem und kulturellem Wert“ aus Gründen des „öffentlichen Interesses“ vom Abriss zu verschonen, auch wenn sie auf öffentlichem Boden errichtet wurden.
CC-Parlamentssprecher José Miguel Barragán erklärte diesbezüglich, damit werde beabsichtigt, unsere Geschichte und Tradition zu schützen“. „Es gibt Fischerdörfer auf öffentlichem Boden, die auf keinen Fall abgerissen werden dürfen“, meinte er wörtlich.
Das Ley de Costas aus dem Jahr 1988 setzte fest, dass Strände öffentlicher Boden sind und dort kein Privateigentum möglich ist. Häusern, die vor 1988 in direkter Küstenlinie gebaut wurden und über eine Baugenehmigung verfügen, wurde eine Art Konzession gewährt. Dadurch erhielten die Eigentümer ein 30-jähriges Nutzungsrecht (auf 60 Jahre verlängerbar). Häusern, die ohne Baugenehmigung bzw. nach Inkrafttreten des Gesetzes in direkter Küstenlinie gebaut wurden, drohte unweigerlich der Abriss. Erst jetzt, 21 Jahre nach Inkrafttreten des Ley de Costas, haben die Behörden jedoch damit begonnen, die Normative auch anzuwenden.
Im Fall der Kanarischen Inseln bestehe der Sonderfall, dass es viele dieser Küstendörfer gibt, die zwar vor 1988 gebaut, jedoch nie offiziell registriert wurden. Trotzdem wurden sie als legal angesehen und haben über die letzten Jahrzehnte beispielsweise Grundsteuer sowie sonstige Gebühren bezahlt. Die Eigentümer verfügen über die entsprechenden Belege.
Mit dem geplanten autonomen Gesetz überschreiten die Kanaren in verschiedenen Punkten ihren Kompetenzbereich. Sollte das spanische Umweltministerium das Gesetz also nicht vor dem Verfassungsgericht anfechten, dürfte dies im Hinblick auf mögliche ähnliche Aktionen anderer autonomer Regionen als Präzedenzfall angesehen werden.
https://www./kanarische-inseln/kanar...esetz-umgehen/
Amnestie für Häuser am Strand
Das 1988 in Kraft getretene spanische Küstenschutzgesetz ist vor allem bei ausländischen Immobilienbesitzern heftig umstritten. Jetzt wird es überarbeitet.
Die spanische Regierung bereitet eine umfassende Reform des im Jahr 1988 in Kraft getretenen umstrittenen Küstenschutzgesetzes vor. Das Kabinett befasste sich unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Mariano Rajoy bei seiner jüngsten Sitzung mit einer Vorlage des Umweltministeriums, die eine Art Amnestie für schon gebaute Häuser und Wohnungen in unmittelbarer Strandnähe vorsieht.
Danach sollen die Lizenzen der Eigentümer von Immobilien auf „öffentlichem Gelände“, die in dem alten Gesetz auf 30 Jahre - also bis 2018 - befristet waren, auf bis zu 75 Jahre verlängert werden. Auch das bisherige Verkaufsverbot soll fallen. Die Regierung versichert zwar, dass sie die spanischen Küsten unverändert wirkungsvoll schützen will. Zugleich wolle sie aber angesichts der Wirtschaftskrise „Impulse für ökonomische Aktivität und die Schaffung von Arbeitsplätzen“ geben.
Das alte Gesetz war unter anderem bei ausländischen Immobilienbesitzern heftig umstritten. Sie hatten nicht selten notariell beglaubigte Kaufverträge unterzeichnet, ohne jemals darauf hingewiesen worden zu sein, dass ihr Eigentum auf öffentlichem Gelände lag, zeitlich befristet war und weder verkauft noch vererbt werden durfte. Dagegen hatten in der Vergangenheit unter anderem die diplomatischen Vertretungen Deutschlands und Großbritanniens protestiert. Mit den veränderten Normen will Madrid nun „mehr Rechtssicherheit“ schaffen. Die Gesetzesreform könnte jedoch Entschädigungsklagen von Eigentümern nach sich ziehen, die schon enteignet wurden. Fragen werden auch zu dem Grundsatz der Gleichbehandlung gestellt, weil die Reform die Schaffung regionaler „Kerngebiete“ mit Ausnahmestatus vorsieht.
https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...-11823506.html
Böse Zungen..oder vllt. Insider behaupten, dass an Stelle der Casa Maria demnächst ein Kreisverkehr entsteht
Ich halte einen McDonalds eigentlich für ziemlich realistisch.
Es gab schon Foto-Beweise...
Vielleicht kann Buba mal mit Photoshop auf das Dach der Casa Maria eine " Terassa " basteln wie sie sonst vor der Casa Maria auf den Steinen stand. Zusaetzlich noch ein Stagemobil als fahrbare Platform im Stil der alten Terassa, welches man ueber die Steine platzieren kann, wo seit Jahren die Gomeros und Touristen ihre Autos parken. Beide Varianten stelle ich mir wunderbar vor. Die Genehmigungen dafuer muessten durchsetzbar sein. Mobile Platformen sind auf dem spanischen Festland direkt an den Straenden nach Reform des Kuestenschutzrechts mit Sondergenehmigungen gestattet. Wenn die Politiker unbeweglich sind muss man sie eben genau nach der Vorgehensweise motivieren, wie es die Baubranche seit Jahrzehnten erfolgreich macht.
Oh ja! Buba und seine legendären Bilder. Wer könnte die vergessen!
Wie schade, dass er und seine genialen kreativen Erfindungen und Informationen aus den Foren verschwunden sind...
Horst: Buba macht weiter auf seiner facebookseite.
Schau mal hier: https://www.facebook.com/burkhard.bartels
Oh! Vielen Dank!
Nö, hilft mir leider doch nichts.
Ich habe keinen Facebookaccount und möchte auch keinen.
Schade.
Voila!
Mit freundlicher Genehmigung von Buba.
Uebrigens! Gibt es hier im Forum Fotos von der Innenrichtung des Las Jornadas aus den 80er Jahren ? Ich habe selbst keine Fotos und kann mich nur daran erinnern das es in der kleinen Stehbar im Erdgeschoss der Casa Maria einen eindrucksvollem, gigantischen, antiken Wandkuehlschrank mit dunkeler Edelholzverkleidung, der aus dem 30er Jahren oder noch frueher stammte. Ausserdem kann ich mich noch an ein grosses Schwarz-Weiss Foto erinnern, welches im Las Jornadas oben an der Wand hing. Das Foto stammte ebenfalls aus den 30er Jahren bzw. noch frueher und zeigte den Strand von Calera mit einem angelandeten Segelboot. Was ist aus dem Inventar der Las Jornadas geworden? Wenn jemand Fotos von der originalen Inneneinrichtung des Las Jornadas hat, moege er mir die bitte posten oder hier einstellen.
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