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Thema: Castillo del Mar von Enteignung bedroht

  1. #1
    Avatar von Galileo
    68 Jahre alt
    aus Cisleithanien
    685 Beiträge seit 11/2006
    Danke
    515

    Castillo del Mar von Enteignung bedroht

    Mit Schrecken habe ich vernommen, dass das Castillo del Mar von einer Enteignung bedroht sein soll. Eine alte Ruine im Norden von Gomera, der mit viel persönlichem und materiellem Einsatz ein neues Leben und eine neue Verwendung eingehaucht wurde und damit eine wirkliche Bereicherung der Insel darstellt. Aber genau diese Änderung des Verwendungszweckes soll nun Anlass für den Dolchstoss sein. Es wäre wirklich sehr schade darum und ich kann nur hoffen, dass eine Lösung zum Fortbestand dieses Juwels gefunden werden kannn. Vielleicht kann man eine kleine Landungsbrücke bauen, von wo dann 3 bis 4 mal jährlich Güter auf Schiffe verladen werden. Dann wäre der ursprüngliche Verwendungszweck wieder gegeben. Aber die Juristen werden sich dazu wohl ihre Gedanken machen. Ich kann nur wiederholen, dass ich sehr betrübt wäre, wenn es das Castillo nicht mehr gäbe
    Geändert von sonnenfreund (30.05.2009 um 19:44 Uhr)

  2. Nach oben    #2

    238 Beiträge seit 10/2005
    das hängt mit dem gesetz für den küstenschutz zusammen, der ist ja auch grundsätzlich sinnvoll. sonst wäre die spanische küstenlandschaft komplett zugebaut. jahre lang wurde das gesetz praktisch von allen seiten ignoriert aber seit einiger zeit nicht mehr. leider ist das gesetz wohl nicht flexibel bei solchen sachen wie dem castillo del mar.

    auf lanzarote müsste fast die gesamte hotellandschaft rund um playa blanca abgerissen werden... in spanien ist es oft die frage was wirklich passiert.

    Geändert von sonnenfreund (14.09.2009 um 23:36 Uhr)

  3. Nach oben    #3
    Avatar von Galileo
    68 Jahre alt
    aus Cisleithanien
    685 Beiträge seit 11/2006
    Danke
    515
    Zitat Zitat von sonnenfreund Beitrag anzeigen
    das hängt mit dem gesetz für den küstenschutz zusammen, der ist ja auch grundsätzlich sinnvoll. sonst wäre die spanische küstenlandschaft komplett zugebaut. jahre lang wurde das gesetz praktisch von allen seiten ignoriert aber seit einiger zeit nicht mehr.
    Wie so oft, wenn Gesetze entstehen, sind da vielleicht wieder praxisfremde Leute am Werk gewesen. Aber was ich absolut nicht verstehen kann, wie es denn möglich ist, dass Gesetze rückwirkend angewendet werden für bereits bestehende Bauwerke. Und der 500 Meter Abstand zum Ufer muss wohl gerade für die kanarischen Inseln praxisfremd sein. Da müsste man wohl ganz Playa, Puntilla und Vueltas abreissen und wahrscheinlich noch Teile von Borbalan, wenn nicht im Gesetz Ausnahmeregelungen festgelegt sind.

    Kennt denn jemand den genauen Wortlaut dieses Gesetzes?

    Nun habe ich gerade gesehen, dass schon vor mir jemand fragte, ob das Castillo nun offen oder geschlossen ist. Die Frage hat bisher niemand beantwortet.

    Adios
    G.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Lortzing
    75 Jahre alt
    aus Lauf an der Pegnitz
    27 Beiträge seit 07/2008
    Danke
    5

    Castillo del Mar geschlossen

    Laut Zeitungsbericht ist es wohl so, dass das Castillo geschlossen bleibt.
    Wollte im Februar auch mal hin.

    Karl-Heinz


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